Corona-Regelungen für den Schulbetrieb in Baden-Württemberg bis 31. Januar 2021
  • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen. Versorgung der Schüler/*innen mit Lernmaterial durch die Lehrer/*innen.
  • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen.
  • Sonderregelungen für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt.
  • Notbetreuungen werden eingerichtet. Ansprechpartner sind die Schulen vor Ort.